Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für alle von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) betriebenen Online-Portale. Diese sind:
www.buergerundstaat.de
www.bundestagswahl-bw.de
www.degaulle.lpb-bw.de
www.ddr-im-unterricht.de
www.demokratie-bw.de
www.deutschlandundeuropa.de
www.donau-online-projekt.de
www.elearning-politik.de
www.europawahl-bw.de
www.europaimunterricht.de
www.friedensbildung-bw.de
www.foej-bw.de
www.gedenkstaetten-bw.de
www.grundrechte-fibel.de
www.hausaufderalb.de
www.i-punkt-projekt.de
www.kommunalwahl-bw.de
www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de
www.landtagswahl-bw.de
www.lpb-bw.de
www.lpb-freiburg.de
www.lpb-heidelberg.de
www.lpb-tuebingen.de
www.lpb-ludwigsburg.de
www.mif-bw.de
www.osteuropa.lpb-bw.de
www.politikundunterricht.de
www.tagungshaeuser-bw.de
www.team-mex.de
www.uswahl.lpb-bw.de
Die LpB Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) (Quelle: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle oben genannten Portale.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseiten der LpB sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Diese Bewertung beruht auf einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg).
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) stellt auf ihren Internetseiten eine große Anzahl von Bildungsmedien zur Verfügung, die über viele Jahre hinweg erstellt wurden. Es ist uns aus wirtschaftlichen, personellen und technischen Gründen nicht möglich, alle diese Angebote in vollem Umfang barrierefrei aufzubereiten, weshalb wir auch in naher Zukunft kein komplett barrierefreies Angebot machen können (unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG).
Wir arbeiten aber permanent daran, die Zugänglichkeit der Seiten zu verbessern, die nicht barrierefreien Anteile zu reduzieren und die Anforderungen nach § 10 Absatz 1 L-BGG in unsere Produktionsabläufe zu integrieren.
2. Nicht barrierefreie Inhalte (Invereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG)
- Nicht untertitelte Videos. Wir bemühen uns, bei neu veröffentlichten Videos Untertitel anzubieten oder diese nachzureichen. Insbesondere bei älteren Videos und bei Verlinkungen auf Videos Dritter kann es sein, das keine Untertitel verfügbar sind. Zudem bemühen wir uns, unser Angebot an audiovisuellen Inhalten um andere barrierefreien Formaten (Audiodesktription, Gebärdensprache) zu erweitern.
- Nicht barrierefreie PDF-Dokumente. Unser Angebot an barrierefreien PDF wird stets erweitert. Insbesondere ältere PDF sind in nicht barrierefreien Fassungen verfügbar. Wir bemühen uns, diese schrittweise zu ersetzen.
- Einzelne in die Webinhalte eingebette Bildungsspiele und Animationen.
- Bilder werden auf unseren Internetseiten mit Alternativtexten erstellt. Nicht alle entsprechen voraussichtlich den gestellten Anforderungen. Die Redaktion bemüht sich, dies fortlaufend sicherzustellen und ungeeignete Alternativtexte nachträglich anzupassen.
- Nicht alle Tabellen und Grafiken sind barrierefrei gestaltet oder mit erklärenden Alternativtexten versehen. Auch hier bemühen wir uns um schrittweise Verbesserungen.
- Inhalte, die wir von Dritten einbinden (z. B. Social Media). Bei einigen eingebundenen Inhalten hat die LpB keinen Einfluss darauf, ob diese technisch und inhaltlich barrierefrei sind. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte einzubinden, die diese Anforderungen erfüllen.
Wir arbeiten fortlaufend an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.11.2021 erstellt. Sie beruht auf einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) vom 21.10.2022 gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung – L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten auffallen, wenden Sie sich gerne an uns:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Heilbronner Straße 35
Postanschrift: Vordernbergstraße 6
70191 Stuttgart
E-Mail: poststelle@lpb.bwl.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0711/164099-0 erreichen.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.